Immobilienrecht

Das Immobilienrecht ist, soweit es um Kauf und Verkauf geht, zwingend mit dem Notariat verbunden.

In allen Fällen des Kaufes, des Verkaufes bzw. der Nutzung (Miete, Pacht) einer Immobilie (Grundstück, Wohnungseigentum, Erbbaurecht) stellen sich vielfältige rechtliche Probleme, die eine juristische Unterstützung erforderlich machen.

Im Fall des Kaufes und Verkaufes von Immobilien ( Grundstück, Wohnungseigentum, Erbbaurecht ) sowie für Pacht- und Mietverträge ist eine fachliche Beratung zur Vermeidung von Risiken wichtig. Insoweit ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Verwalter, Mieter oder Vermieter beteiligt sind. Nur derjenige, der sich bereits zum Vertragsentwurf umfassend und optimal beraten lässt, hat die Chance, Auseinandersetzungen in der Zukunft zu vermeiden.

Dies gilt für

  • Kauf und Verkauf von Immobilien
    (Grundstück, Wohnungseigentum, Erbbaurecht)
  • Nutzung von Immobilien (Miet- und Pachtrecht)
  • Kreditsicherung
Lügder_Mauer

Rechtsanwalt & Notar