Erbrecht – einschließlich Vermögens- und Lebensplanung

Nur eine verantwortliche Vermögensplanung zu Lebzeiten kann helfen, nach dem traurigen Verlust einer nahe stehenden Person Streit über Auseinandersetzungen zu verhindern.

Insbesondere im Erbrecht zeigt sich die unmittelbare Auswirkung persönlicher Lebensentscheidungen. So für die gesetzliche Erbfolge Verheirateter in Abhängigkeit zum Güterstand oder die unangenehme Erfahrung erbrechtlicher und erbschaftsteuerrechtlicher Folgen in der nichtehelichen Lebenspartnerschaft, die die Existenz des längstlebenden Partners und der Kinder gefährden können.

„Letztwillige Verfügungen verpflichten weder zum Sterben noch zum Vererben“

Gleichwohl haben nur rund 20% der deutschen Bürger ein Testament gemacht.

Die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge sind vielen nicht bekannt. Die psychologische Hemmschwelle, über Tod und Krankheit nicht reden zu wollen und insbesondere Regelungen zurückzustellen, sind der wesentliche Grund.

„Es ist ja nicht so, dass ich Angst hätte zu sterben, ich will nur nicht dabei sein, wenn es geschieht.“
(Woody Allen)

Vermögensplanung ist keine Frage des Alters oder nur eine Notwendigkeit für „reiche
Leute“, vielmehr ist es ein Zeichen von Verantwortung für die Menschen, die einem
besonders nahe stehen.

Dabei sollten zur Vermögenssicherung neben Aspekten des Güterrechts und
Gesellschaftsrechts immer auch steuerrechtliche Voraussetzungen und Folgen
beachtet werden.

Gern zögert man Regelungen zur Erbfolge nach dem eigenen Ableben immer wieder
hinaus. Dies gilt auch für verantwortliche Regelungen für den Fall der Krankheit,
insbesondere für Vorsorgevollmachten und / oder Patientenverfügungen.

Dieser sehr persönliche und sensible Bereich jedes Einzelnen erfordert eine
zurückhaltende, aber gründliche Beratung. Im Bereich der verantwortlichen
Vermögens- und Lebensplanung berate ich Sie insbesondere bei

  • Vermögensübertragungen zu Lebzeiten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Beratung und Vorbereitung letztwilliger Verfügungen und damit zusammenhängender vielfältiger Gestaltungsformen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht
Erbrecht

Rechtsanwalt & Notar