Notariat

Ihr neutraler Berater

Den Notar kennen leider viele Menschen nur im Zusammenhang mit der Beurkundung von Immobilienverkäufen. Dabei gibt es viele Bereiche im täglichen Leben, in denen ein Notar Sie dabei unterstützt, Ihre Interessen in rechtlich einwandfreier Form darzustellen und zu beurkunden.

Auf der einen Seite vertritt der Notar den Staat. Dass er Träger eines öffentlichen Amtes ist, erkennen Sie unter anderem an dem Amtsschild mit dem Landeswappen. Auf der anderen Seite unterstützt Sie der Notar bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen. Jeder Notar fungiert damit als Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien. Er ist nicht Vertreter einer Seite, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten. Somit gehört es auch nicht zu den Aufgaben der Notare, autoritär wie ein Richter über Streitigkeiten und sonstige Sachverhalte zu entscheiden.

Das gilt auch für so genannte Anwaltsnotare, die Aufgaben eines Rechtsanwalts ebenso wahrnehmen wie die eines Notars. Hier gibt es sehr strenge Regelungen, um die Neutralität sicherzustellen. Um jeden Zweifel an seiner Unparteilichkeit zu zerstreuen, darf kein Notar in einer Angelegenheit tätig werden, in der er bereits außerhalb seiner Amtsfunktion – beispielsweise als Anwalt – tätig war. Ein Anwaltsnotar darf auch keine Beurkundung in einer Angelegenheit vornehmen, in der beispielsweise ein Sozius von ihm bereits als Rechtsanwalt tätig war. Die Neutralität hat hier höchsten Stellenwert. Sie können daher sicher sein, immer gut beraten zu werden.

Tätigkeitsfelder der Notare:

Jeder Notar ist in erster Linie zuständig für alle Arten von Beurkundungen. Dazu gehört beispielsweise die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Auch Ehe-, Erb- und Immobilienverträge müssen von den Notaren beurkundet werden. Darüber hinaus beurkunden Notare Versammlungsbeschlüsse, nehmen Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse. Sie können auch die Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen vornehmen. Daneben beraten Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und können als Schiedsrichter fungieren, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren sowie Eide abnehmen.
Die Kosten des Notars sind gesetzlich umfassend geregelt.
Gebührenvereinbarungen sind Notaren nach dem Gesetz verwehrt.

Bei allen Beurkundungen gehören Beratung und Entwurfsfertigung stets zu den pauschalen Leistungen.

Typische Tätigkeitsbereiche eines Notars:

  • Immobilien
    (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden)
  • Ehe, Partnerschaft und Familie
    (Ehevertrag, Partnervertrag)
  • Erbe und Schenkung
    (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag)
  • Unternehmen
    (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung)
  • Vorsorgevollmacht
    (Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung)
  • Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation
    (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit)
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